Bauratgeber


Fragen zum Thema Baufinanzierung

1. Wieviel Eigenkapital muss ich in die Finanzierung einbringen?

Grundsätzlich gilt, je mehr Eigenkapital eingebracht wird, desto besser sind die Konditionen für die Finanzierung. Viele Banken setzen als Mindestanforderung einen Eigenkapitaleinsatz in Höhe der Nebenkosten voraus. Bei den aktuell steigenden Preisen ist dies für viele Kunden aber immer schwieriger darzustellen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Traum vom Eigenheim platzen muss. Auch dafür gibt es Finanzierungslösungen. Wie diese genau aussehen, erklären wir gern in einem persönlichen Beratungsgespräch.

2. Wie hoch ist die maximale Kreditsumme?

Abhängig von den persönlichen Einnahmen und Ausgaben (Bonität) und vom zu finanzierenden Objekt können wir bereits im Ersttermin eine maximal mögliche Finanzierungssumme ermitteln.

3. Mit welchen Kaufnebenkosten muss ich rechnen?

Zu den Kaufnebenkosten gehören die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten und eine eventuell anfallende Maklercourtage. Die Höhe der Kosten variiert stark.
Die Grunderwerbsteuer ist abhängig vom Bundesland, in dem sich das Kaufobjekt befindet. Sie variiert von 3,5 % – 6,5 % vom Kaufpreis. In Sachsen liegt sie bei 3,5%.
Die Notar- und Grundbuchkosten liegen zwischen 1,5 % und 2,0 % vom Kaufpreis.
Die Maklercourtage beträgt bis zu 7,14% vom Kaufpreis. Bei Erwerb Grundstück mit anschließender Bebauung beziehen sich alle prozentualen Angaben auf den Kaufpreis des Grundstücks.
Haus Eifel

4. Welche monatliche Rate kann ich mir leisten?

Erfahrungsgemäß verplanen die meisten Banken 35-40 % des Haushaltsnettoeinkommens für eine Finanzierungsrate. Dies ist jedoch nur ein Richtwert, da jede Bank eine individuelle Haushaltsrechnung aufstellt.
Zur Vorbereitung für die bevorstehende Baufinanzierung empfehlen wir Ihnen, eine persönliche Haushaltsrechnung mit allen Einnahmen und Ausgaben zu erstellen, damit Sie sich selbst einen Überblick über Ihre Finanzen verschaffen. Diese bringen Sie bestenfalls zum Beratungsgespräch mit. Danach ermitteln wir dann die monatliche Rate, die Ihnen die Bank „zutrauen“ würde.

5. Unterstützt mich der Staat bei meinem Vorhaben Eigentümer zu werden?

Ja, es gibt eine Vielzahl von staatlichen Fördermöglichkeiten. Dazu gehören z.B. Förderkredite der KfW-Bank, Fördermittel der Bundesländer, steuerliche Vergünstigungen oder auch das Baukindergeld, das rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft getreten ist. Welche Förderungen Ihnen konkret zustehen, erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

6. Wie läuft die Finanzierungsbeantragung ab?

1. Individuelle Beratung und Beantragung

Kunde: Einreichung vollständiger Unterlagen zur Prüfung der Finanzierbarkeit
Berater: Prüfung der Unterlagen und Erstellung eines individuellen Finanzierungsangebotes gemäß Kundenwunsch; Weiterleitung der Unterlagen an den jeweiligen Bankpartner

2. Prüfung und Zusage

Bank: Endprüfung der Unterlagen; Kreditzusage nach ca. 1 Woche; Erstellung der Darlehensverträge
Kunde: Annahme/Bestätigung durch Kunden

3. Auszahlung

Kunde: Grundschuldbestellung über Notar
Bank: Auszahlung nach vollzogener Grundschuldbestellung

7. Welche Sicherheiten muss ich für das Darlehen hinterlegen?

Die Hauptsicherheit für die Bank stellt die Grundbucheintragung in Höhe des Darlehens dar. Diese bleibt so lange bestehen, bis das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist. Viele Banken fordern zusätzlich den Abschluss einer Risikolebensversicherung, damit im Todesfall weiterhin durch den Hinterbliebenen das Darlehen bedient werden kann.

8. Welche Sollzinsbindung soll ich wählen?

Die Wahl der Dauer der Sollzinsbindung ist generell von der persönlichen Risikobereitschaft abhängig. Grundsätzlich können Sie bei unseren Bankpartnern zwischen 5 und 36 Jahren Sollzinsbindung wählen. Viele unserer Kunden entscheiden sich aktuell für eine lange Sollzinsbindung aufgrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus. Somit kann man sich auch langfristig die niedrigen Zinsen sichern und läuft nicht Gefahr, dass man sich seine Immobilie im Falle von steigenden Zinsen nicht mehr leisten kann. Somit schützt man sich vor einer steigenden Rate und einer längeren Rückzahlungsdauer.

9. Was sind Bereitstellungszinsen und wann fallen sie an?

Bereitstellungszinsen sind Gebühren, die die Bank für den Zeitraum zwischen Bereitstellung des Kredites und des tatsächlichen Abrufes durch den Kunden erhebt, weil der Bank erst nach Abruf des Darlehens die Erträge aus den zu zahlenden Zinsen zustehen. Für diesen Fall kann man mit der Bank eine bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbaren. Diese beträgt zwischen 3 und 18 Monaten. Wir empfehlen, je nach Vorhaben folgende Zeiträume:

  • bei Kauf: 3 Monate
  • bei Kauf + Modernisierung: bis zu 12 Monate
  • bei Neubau: 12-18 Monate

Bank Partner
Team

Michael Dornheim

Bild Michael Dornheim

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